Wer sich auf öffentlichen Sträßen und Plätzen bewegt, sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer, gilt automatisch als Verkehrsteilnehmer und unterliegt dem Verkehrsrecht. Das Straßenverkehrsrecht umfasst unter anderem die Straßenverkehrsordnung (StVO), welche die Rechte und Pflichten aller Verkehrsteilnehmer durch feste Regeln und Verkehrszeichen bestimmt. Typische Verstöße gegen die StVO sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, unzulässige Überholmanöver oder die Missachtung der Vorfahrt.
Wer sich auf öffentlichen Sträßen und Plätzen bewegt, sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer, gilt automatisch als Verkehrsteilnehmer und unterliegt dem Verkehrsrecht. Das Straßenverkehrsrecht umfasst unter anderem die Straßenverkehrsordnung (StVO), welche die Rechte und Pflichten aller Verkehrsteilnehmer durch feste Regeln und Verkehrszeichen bestimmt. Typische Verstöße gegen die StVO sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, unzulässige Überholmanöver oder die Missachtung der Vorfahrt.