Wer sich auf öffentlichen Sträßen und Plätzen bewegt, sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer, gilt automatisch als Verkehrsteilnehmer und unterliegt dem Verkehrsrecht. Das Straßenverkehrsrecht umfasst unter anderem die Straßenverkehrsordnung (StVO), welche die Rechte und Pflichten aller Verkehrsteilnehmer durch feste Regeln und Verkehrszeichen bestimmt. Typische Verstöße gegen die StVO sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, unzulässige Überholmanöver oder die Missachtung der Vorfahrt.
Im Winter steigt die Zahl der Verkehrsunfaelle sprunghaft an, schlechte Sicht und vereiste Strassen bringen auch versierte Autofahrer in Bedraengnis. Kommt es zum Unfall, kann es schnell sehr teuer werden. Bei unklarer Schuldfrage oder ueberhoehten Schadensersatzforderungen, sollte man stets einen Anwalt einschalten. Im Raum Siegen und Kreuztal ist der Fachanwalt fuer Verkehrsrecht, Dr. Christian Gerd Kotz, ein kompetenter Ansprechpartner.