Kaum ein Rechtsproblem zwischen Mieter und Vermieter wurde in den letzten Jahren noch nicht richterlich entschieden. Die zahlreichen Urteilen haben zu vielen typischen Fragen des Mietrechts eine einheitliche Rechtsauffassung begründet. Deshalb können sich viele Mieter bereits auf konkrete Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen berufen, um ihre Rechte gegenüber den Vermieter durchzusetzen.