Ist die Ware bereits bei Zusendung mangelhaft, so sollte der Käufer den Kaufvertrag bei einem Verbrauchsgüterkauf widerrufen bzw. die Ware zurückgeben. Im übrigen steht einem Verbraucher bei dem Kauf von Neuware eine Gewährleistungszeit von 24 Monaten und bei Gebrauchtware von 12 Monaten - ab Erhalt der Ware - zu. Die Gewährleistung kann nur bei Kaufverträgen zwischen zwei Verbrauchern ausgeschlossen werden (z.B. Verkauf über das Internetauktionshaus eBay). Bietet der Verkäufer beschädigte Waren zum Verkauf an, so muß er die Warenbeschädigungen bzw. Mängel bis ins Detail beschreiben. ?Vergisst
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Recht haben heisst leider auch in Deutschland nicht immer Recht bekommen. Das musste ich auch schon am eigenen Leib spueren. Dazu aber etwas spaeter. Wie ich inzwischen beobachten konnte, ging bzw. geht es mir nicht alleine so.
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